Erfolgskriterium 2.4.4
Zielbeschreibung eines Links (im Kontext)
[Materialsammlung]
Die Beschriftung eines Links muss in der Regel zumindest im engen technischen Kontext den Inhalt der Zielseite beschreiben.
WCAG Kontext
Prinzip 2. Bedienbar Operable
Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedienbar sein.
Richtlinie 2.4 Navigierbar
Stelle Mechanismen bereit, die bei der Nutzung helfen zu navigieren, Inhalt zu finden und den Standort festzulegen.
Verwandte Erfolgskriterien
- 2.4.9 Linkzweck (Allein)
- Die Beschriftung eines Links selbst muss den Inhalt der Zielseite beschreiben.
- 2.5.3 Beschriftung im Namen
- Der technisch verfügbare Name eines Steuerelements muss die sichtbare Beschriftung des Steuerelements enthalten.
- 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen
- Beschriftungen beschreiben präzise die Funktion des Schalters oder der Formularkomponente.
Erläuterungen zum Kontext
Strukturierende Übersetzung des Erfolgskriteriums
Der Zweck von jedem Link kann ermittelt werden:
- allein durch die Linkbeschriftung oder
- durch die Linkbeschriftung in Verbindung mit dem programmtechnisch festgelegten Kontext.
Ausnahme
Der Linktext ist für alle mehrdeutig.
Anmerkungen zur Übersetzung
- Die Listensemantik wurde zur besseren Verständlichkeit hinzugefügt.
- Die Ausnahmebestimmung wurde unter einem eigenen Punkt explizit ausgearbeitet.
Englischsprachiger Originaltext des Erfolgskriteriums
The purpose of each link can be determined from the link text alone or from the link text together with its programmatically determined link context, except where the purpose of the link would be ambiguous to users in general.
Zum raschen Verständnis
Der Text eines Links muss verständlich den Inhalt der Webseite beschreiben, zu der er führt. Zulässig sind:
- Der Linktext oder bei einer Linkgrafik der Alternativtext selbst sind aussagekräftig.
- Die Bedeutung des Links erschließt sich aus dem Absatz, dem Listenelement oder der Tabellenzelle, in der er sich befindet. Auch eine Tabellenüberschrift, unter der sich der Link befindet, kann unter Umständen ausreichend Aufschluss geben.
Die Mindestanforderung an Linkbeschriftungen in diesem Erfolgskriterium ist ein erläuternder Text im technischen Kontext. Die verschärfte Variante im Erfolgskriterium 2.4.9 Zielrichtung eines Links allein stehend wird in der Konformitätsstufe AAA (Triple A) eingeordnet.
Ausnahmebestimmungen verstehen
Der Linktext ist auch für Menschen mehrdeutig, die nicht auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Der Linktext Artikel des Tages
kann zu einem Sonderangebot führen oder zu einem besonders gut gelungenen Text.
Zielgruppen
Testverfahren
Maschinelle Prüfung
Eine Prüfung mit dem W3C HTML Validator sollte vor jeglicher Veröffentlichung einer Webseite erfolgen. Dieser Validator schlägt auch an, wenn ein img
-Element über kein alt
-Attribut verfügt. Ein fehlendes alt
-Attribut bewirkt, dass ein Screen Reader zur Bildbeschreibung auf den Dateinamen aus dem src
-Attribut zurückgreift, der selten aussagekräftig genug ist.
Tools, die explizit zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit dienen, bieten darüber hinaus keine Erkenntnisse. Noch gibt es keine künstliche Intelligenz, die den Bildinhalt im Kontext erkennen könnte.
Manuelle Prüfung
- Deaktiviere im Browser die Darstellung von Bildern und prüfe, ob die angezeigten Textalternativen hinreichend zum Verständnis von Inhalt und Funktionalität beitragen.
- Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<img
und prüfe, ob der Wert imalt
-Attribut einen Sinn ergibt. - Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<alt=" "
und prüfe, ob das derart verborgene Bild tatsächlich rein dekorativ ist. - Sieh dir im Browser Bilder und Grafiken an, die mittels CSS als Hintergrundgrafik eingeblendet sind. Sind diese jeweils rein dekorativ oder ist ein Textäquivalent vorhanden, das Inhalt oder Funktionalität angemessen beschreibt?
Es empfiehlt sich, zum Vergleich die Webseite auf einem anderen Rechner oder in einem anderen Browser parallel zu öffnen.
Prüfung durch betroffene Menschen (Peer Evaluation)
Blinde Menschen sind am meisten auf Alternativtexte angewiesen. Sie sind darüber hinaus überwiegend mit mangelhaften Alternativtexten konfrontiert. Vielfach ignorieren sie deshalb grundsätzlich Bilder beim Surfen.
Blinde Menschen können jedoch auch über den größten Erfahrungsschatz bei der Formulierung von Alternativtexten verfügen. Sie sollten daher unter folgenden Voraussetzungen bei der redaktionellen Einbettung von Bildern eingebunden werden:
- Blinde Testpersonen müssen technische und redaktionelle Anforderungen an textuelle Alternativen zu Bildern kennen. Als geschulte und erfahrene Prüfungsfachkräfte können sie bei der Formulierung von Alternativtexten zur Signifikanz und Prägnanz beitragen.
- Blinde Testpersonen benötigen zur Prüfung von Alternativtexten eine sehende Assistenzperson, die beschreibt, was auf einem Bild dargestellt ist. Assistenz ist auch erforderlich, wenn ein Bild redaktionell im Kontext oder technisch in der Reihenfolge der Elemente nicht adäquat dargestellt ist.