Erfolgskriterium 2.4.9
Zielbeschreibung eines Links (allein stehend ) (Link Purpose (Link only))
[Materialsammlung]
Aus der Beschriftung eines Links selbst muss in der Regel schon der Inhalt des Ziels verständlich sein.
WCAG Kontext
Prinzip 2. Bedienbar Operable
Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedienbar sein.
Richtlinie 2.4 Navigierbar
Stelle Mechanismen bereit, die bei der Nutzung helfen zu navigieren, Inhalt zu finden und den Standort festzulegen.
Verwandte Erfolgskriterien
- 2.4.4 Linkzweck (Im Kontext)
- Die Beschriftung eines Links muss zumindest im engen technischen Kontext den Inhalt der Zielseite beschreiben.
- Dieses Erfolgskriterium aus der Konformitätsstufe A ist die abgeschwächte Version des Erfolgskriteriums 2.4.9.
- 2.5.3 Beschriftung im Namen
- Der technisch verfügbare Name eines Steuerelements muss die sichtbare Beschriftung des Steuerelements enthalten.
Erläuterungen zum Kontext
Strukturierende Übersetzung des Erfolgskriteriums
Ein Mechanismus zum Erkennen des Zwecks jedes Links allein aus dem Linktext steht zur Verfügung.
Ausnahme
Der Zweck des Links ist generell für Nutzer*innen mehrdeutig.
Anmerkungen zur Übersetzung
- Der Verweis auf die Ausnahme ist im Original nicht in einem eigenen Absatz.
- Die Ausnahme wurde aus dem Kojunktiv ("wäre") in den Indikativ ("ist") umformuliert.
Englischsprachiger Originaltext des Erfolgskriteriums
A mechanism is available to allow the purpose of each link to be identified from link text alone, except where the purpose of the link would be ambiguous to users in general.
Zum raschen Verständnis
Ausnahmebestimmungen
Zielgruppen
Tipps zum Prüfverfahren
Maschinelle Prüfung
Eine Prüfung mit dem W3C HTML Validator sollte vor jeglicher Veröffentlichung einer Webseite erfolgen. Dieser Validator schlägt auch an, wenn ein img
-Element über kein alt
-Attribut verfügt. Ein fehlendes alt
-Attribut bewirkt, dass ein Screen Reader zur Bildbeschreibung auf den Dateinamen aus dem src
-Attribut zurückgreift, der selten aussagekräftig genug ist.
Tools, die explizit zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit dienen, bieten darüber hinaus keine Erkenntnisse. Noch gibt es keine künstliche Intelligenz, die den Bildinhalt im Kontext erkennen könnte.
Manuelle Prüfung
- Deaktiviere im Browser die Darstellung von Bildern und prüfe, ob die angezeigten Textalternativen hinreichend zum Verständnis von Inhalt und Funktionalität beitragen.
- Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<img
und prüfe, ob der Wert imalt
-Attribut einen Sinn ergibt. - Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<alt=" "
und prüfe, ob das derart verborgene Bild tatsächlich rein dekorativ ist. - Sieh dir im Browser Bilder und Grafiken an, die mittels CSS als Hintergrundgrafik eingeblendet sind. Sind diese jeweils rein dekorativ oder ist ein Textäquivalent vorhanden, das Inhalt oder Funktionalität angemessen beschreibt?
Es empfiehlt sich, zum Vergleich die Webseite auf einem anderen Rechner oder in einem anderen Browser parallel zu öffnen.
Prüfung durch betroffene Menschen (Peer Evaluation)
Blinde Menschen sind am meisten auf Alternativtexte angewiesen. Sie sind darüber hinaus überwiegend mit mangelhaften Alternativtexten konfrontiert. Vielfach ignorieren sie deshalb grundsätzlich Bilder beim Surfen.
Blinde Menschen können jedoch auch über den größten Erfahrungsschatz bei der Formulierung von Alternativtexten verfügen. Sie sollten daher unter folgenden Voraussetzungen bei der redaktionellen Einbettung von Bildern eingebunden werden:
- Blinde Testpersonen müssen technische und redaktionelle Anforderungen an textuelle Alternativen zu Bildern kennen. Als geschulte und erfahrene Prüfungsfachkräfte können sie bei der Formulierung von Alternativtexten zur Signifikanz und Prägnanz beitragen.
- Blinde Testpersonen benötigen zur Prüfung von Alternativtexten eine sehende Assistenzperson, die beschreibt, was auf einem Bild dargestellt ist. Assistenz ist auch erforderlich, wenn ein Bild redaktionell im Kontext oder technisch in der Reihenfolge der Elemente nicht adäquat dargestellt ist.