Betreiben von barrierefreien Webseiten
[Materialsammlung]
Chefsachen im Barrierefreien Web Design
Egal, ob es sich um einen kleinen oder großen Webauftritt handelt. Die Gesamtverantwortlichen eines Betriebs müssen sich der Relevanz der Barrierefreiheit ihres webauftritts bewusst sein und die Anforderungen und Möglichkeiten auf das Zielpublikum hin gewichten.
Unsere Artikel auf zweiterblick.at bieten für CEOs und EPU Informationen und Angeboten zur Erzielung und nachhaltigen Gewährleistung von Barrierefreiheit für Ihren Webauftritt. Wenn Ihnen die Barrierefreiheit Ihres Webauftritts ein Anliegen ist, empfehle ich Ihnen meine Überlegungen zur Prozessplanung anzuschauen.
Suchmaschinenoptimierung und Barrierefreies Web Design
Suchmaschinen können keine Maus bedienen und keine rein visuellen Darstellungen erkennen. Sie können auch keine unpassenden technischen Kennzeichnungen identifizieren und kompensieren. Google verhält sich daher wie ein Blinder im Web: Es versucht Inhalte durch textliche Informationen und technische Informationen zur Bedeutung von Elementen zu gewichten.
Kein Wunder also, dass sich Anforderungen an das Barrierefreie Web Design in wesentlichen Bereichen mit Anforderungen an die Suchmaschinenoptimierung überschneiden. Mit barrierefreien Links, Bilder und einer Seitenstrukturierung durch Überschriften und HTML5 Regionen können also beide Fliegen auf einen Schlag erledigt werden.
Ausschreiben eines barrierefreien Webprojektes
Wer einen neuen Webauftritt oder einen Relaunch plant, sollte bei der Ausschreibung im Pflichtenheft für die Agenturen unbedingt auch die Barrierefreiheit vermerken. Die Formulierungen können etwa folgendermaßen aussehen:
Unbedingt ins Pflichtenheft aufzunehmen
Der neue Webauftritt muss technisch allen Erfolgskriterien der WCAG 2.0 in den Konformitätsstufen A und AA entsprechen.
Das Backend muss so konfiguriert werden, dass redaktionell nach Möglichkeit ein barrierefreies Frontend erstellt wird. (Alternativtexte für Bilder, konsistente Überschriftenhierarchie im Hauptinhalt, semantische Hervorhebungen, …)
Für redaktionell Verantwortliche muss eine Einschulung in das Backend im Ausmaß von [2-3] Stunden vorgesehen werden.
[Anmerkung: Dieser Part kann entfallen, wenn externe Fachkräfte für Barrierefreies Web Design die Schulungen nach Anleitung durch die Agentur durchführen.]
Optional ins Pflichtenheft aufzunehmen
Da sich in unserer Zielgruppe Menschen befinden, die auf eine Bedienung alleine mit der Tastatur angewiesen sind, müssen relevante Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA, die technisch bei der Tastaturbedienung relevant sind, umgesetzt werden. (Zeitlimits, Änderung auf Anfrage)
Da sich in unserer Zielgruppe vielfach Menschen mit Sehbehinderungen befindenmüssen relevante Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA, die visuell oder technisch relevant sind, umgesetzt werden. (Audiodeskription, erhöhte Kontraste, Zeitlimits, Änderung auf Anfrage, …)
Da sich in unserer Zielgruppe vielfach gehörlose oder schwerhörige Menschen befinden müssen relevante Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA umgesetzt werden. (Möglichkeit der Einbindung von Gebärdenvideos, Untertitel in Videos, keine Hintergrundgeräusche, …)
Da sich in unserer Zielgruppe vielfach Menschen mit Lernbeeinträchtigungen befinden müssen relevante Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA umgesetzt werden. (Möglichkeit der Einbindung von Inhalten in leichter Sprache, Title für Abkürzungen und Fremdwörter, Formulareingaben sind nach Fehlermeldungen noch vorhanden, Breadcrumbs sind vorhanden, …)
Die Entwicklung des Webauftritts wird von einem akademischen Experten für barrierefreies Web Design begleitet und geprüft. Die Agentur verpflichtet sich zu einer effizienten Kooperation.
Fachkräfte für Barrierefreies Web Design einbinden
Es gibt kaum Webagenturen, in denen sich Fachleute intensiv mit Standards, Erkenntnissen und Entwicklungen im barrierefreien Web Design beschäftigen können. Wer einen Webauftritt daher auf Barrierefreiheit hin optimieren möchte, muss sich überlegen, explizite Fachleute in den Prozess einzubinden.
Es erübrigt sich durch eine explizite Erwähnung der Barrierefreiheit im Pflichtenheft bei der Ausschreibung selten eine externe fachkundige Prozessbegleitung. Dazu kann ich folgenden Vergleich bringen:
Wer ein Haus bauen lässt, kann natürlich einen Gesamtauftrag an eine vertrauenswürdige Baufirma übergeben. Wer jedoch für Wasser und Heizung einen besonders vertrauenswürdigen Installateur kennt, wird sich diesen wohl für den Bau ins Team holen.
Agenturen ohne ausreichende Fachkenntnisse und Erfahrungen werden wohl einen höheren Aufwand für die Entwicklung des Webauftritts veranschlagen, um sich in die Thematik selbst einzuarbeiten. Und sie liefern meiner Erfahrung nach dann trotzdem viele technisch raffinierte, aber selten nötige Tools und kaum die Umsetzung der Mindeststandards für barrierefreie Webseiten.
Empfehlungen für Gesamtverantwortliche
- Es muss klar sein, wer innerbetrieblich für den Entwicklungsprozess des Webauftritts insgesamt verantwortlich ist.
- Es muss klar sein, wer innerbetrieblich im Prozess für die Barrierefreiheit des Webauftritts verantwortlich ist.
- Es muss überlegt werden, für welche Zielgruppen des Webauftritts die Barrierefreiheit von besonderer Relevanz sein dürfte.
- Es müssen die Standards für Barrierefreiheit und Useability nach rechtlichen Bestimmungen und Bedürfnissen der Zielgruppen festgelegt werden.
- Es muss entschieden werden, ob die Barrierefreiheit durch eine externe Prozessbegleitung oder eine fachkundige Evaluation des von der Agentur entwickelten Webauftritts erzielt werden soll.