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Zwei Sinne Prinzip

Bedeutung des Zwei-Sinne-Prinzips

Das Zwei-Sinne-Prinzip legt fest, dass eine Information grundsätzlich für mehrere Sinneskanäle wahrnehmbar sein muss. Gelegentlich wird es daher auch als Mehr-Sinne-Prinzip bezeichnet.

Was für das Auge wahrnehmbar ist, sollte jedenfalls entweder auch für das Gehör oder den Tastsinn verfügbar sein. Zwei dieser drei Sinneskanäle müssen angesprochen werden, um dem Prinzip zu entsprechen.

Herkunft des Begriffes aus der analogen Barrierefreiheit

Der Ausdruck wurde ursprünglich zur Erläuterung von Bedürfnissen in der analogen Welt entwickelt. Beschilderungen und Beschriftungen sollten etwa auch für blinde Menschen wahrnehmbar gemacht werden. Eine solche Wahrnehmbarkeit wird zum Beispiel durch parallele Beschriftung in Blindenschrift oder taktilen Lettern erzielt.

Beispiele für die Verwendung des Ausdrucks finden sich in Normen zur baulichen Barrierefreiheit:

Leider sind diese Normen weder sozial noch digital barrierefrei im Web verfügbar. Sie können als PDF-Dateien gekauft werden und weisen nach meiner Erfahrung keinerlei Merkmale von digitaler Barrierefreiheit auf.

Zwei-Sinne-Prinzip im Web

Bei der Gestaltung rein textueller Inhalte braucht man sich über das Zwei-Sinne-Prinzip den Kopf nicht zu zerbrechen. Überschriften, Absätze, Listen oder Tabellen werden von Anwendungsprogrammen und Assistierenden Technologien für unterschiedliche Sinneskanäle verfügbar gemacht.

Audiovisuelle Inhalte oder Inhalte, die nur zum Hören oder Sehen sind, benötigen hingegen Maßnahmen, die fehlende Sinneskanäle kompensieren:

Optimierung für einzelne Sinneskanäle

Um verfügbare Sinneskanäle für Sinnesbeeinträchtigte so weit wie möglich anzusprechen, können Maßnahmen getroffen werden, um einzelne Sinneskanäle optimiert auszunützen. Zur Optimierung führen etwa Optionen, die die akustische und visuelle Darstellung betreffen: