Standards für digitale Barrierefreiheit
Veröffentlicht im SehensWert Newsletter 1/2020.
Wer mit einer Sehbehinderung im Internet surft, ist auf gute Kontraste bei Schriften und Grafiken angewiesen. Blinde und sehbehinderte Menschen, die mit einem Screen Reader arbeiten, benötigen technische Strukturen, um effizient zu Inhalten zu gelangen. Wenn sie nicht mit einer Maus arbeiten können, müssen sie Formulare alleine mit der Tastatur ausfüllen können.
Diese Anforderungen sind vielen Betroffenen bewusst. Doch oft werden Probleme beim Surfen eigenen Bedienungsfehlern zugeschrieben. Und manchmal wird dem Screen Reader oder dem Internetprogramm Schuld für Probleme gegeben, gelegentlich auch zurecht. Sehr häufig weisen jedoch die Internetseiten selbst Mängel und Barrieren auf.
Dabei gibt es internationale Standards und Gesetze auf unterschiedlichen Ebenen, die Barrierefreiheit von Webseiten verlangen. Weil diese auch unter Betroffenen kaum bekannt sind, möchten wir sie im Folgenden kurz vorstellen.
Schon vor der Jahrtausendwende wurden die ersten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte veröffentlicht (Web Content Accessibility Guidelines WCAG). Das World Wide Web Consortium (W3C) als oberste Standardisierungsinstanz für das Internet hat diese Richtlinien herausgegeben und weiter entwickelt. Zuletzt wurden diese Richtlinien im Jahr 2018 in der nun aktuellen Version WCAG 2.1 herausgegeben.
Die Richtlinien sind in vier Gruppen aufgeteilt, die als Prinzipien bezeichnet werden.
- Unter das Prinzip Wahrnehmbarkeit fallen Bestimmungen, die vor allem Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen die Zugänglichkeit zu Webinhalten ermöglichen. Bilder benötigen etwa eine textuelle Alternative, damit deren Bedeutung von einem Screen Reader vorgelesen werden kann.
- Im Prinzip Bedienbarkeit werden Anforderungen aufgelistet, die sich aus unterschiedlichen Bedienungskonzepten ergeben. Wer nicht mit der Maus auf einen Schalter klicken kann, muss den Schalter alleine mit der Tastatur auslösen können.
- Mit dem Prinzip Verstehbarkeit werden vor allem technische Barrieren beseitigt. Eine deutschsprachige Seite muss technisch als solche gekennzeichnet werden. ein Screen Reader gibt den Text ansonsten möglicherweise mit einer englischen Sprachausgabe wieder.
- Und schließlich wird unter dem Prinzip Robustheit ein sauberer Code verlangt. Anfang und Ende eines Elements müssen etwa technisch gekennzeichnet sein, damit sie von Programmen korrekt wiedergegeben werden können.
Unter jeder Richtlinie befinden sich wiederum einige Checkpunkte, die als Erfolgskriterien bezeichnet werden. Jedes einzelne Erfolgskriterium wird in drei Konformitätsstufen unterschiedlich gewichtet:
- Konformitätsstufe A
- Das Erfolgskriterium muss erfüllt werden, weil es ansonsten einigen Menschen unmöglich ist, einen Inhalt zu erfassen oder ein Element zu bedienen.
Beispiel für Konformitätsstufe A: Ein Video, in dem der Handlungsablauf mittels Audiodeskription verständlich gemacht oder alternativ in einer textuellen Beschreibung wiedergegeben wird, kann auch von sehbehinderten Menschen verstanden werden. - Konformitätsstufe AA (Doppel A)
- Das Erfolgskriterium sollte erfüllt werden, weil es ansonsten einigen Menschen erschwert wird, einen Inhalt zu erfassen oder ein Element zu bedienen.
Beispiel für Konformitätsstufe AA: Ein Video ist mit Audiodeskription versehen und nicht bloß einer alternativen textuellen Beschreibung der Handlung. Sprache und Geräusche erhalten auf diese Weise die erforderlichen Beschreibungen unmittelbar beim Abspielen des Videos. - Konformitätsstufe AAA (Tripple A)
- Das Erfüllen des Erfolgskriteriums erleichtert einigen Menschen, einen Inhalt zu erfassen oder ein Element zu bedienen.
Beispiel für Konformitätsstufe AAA: In einem Video reichen die Dialogpausen nicht aus, um mittels Audiodeskription den Inhalt verständlich zu machen. Das Video wird daher an entsprechenden Stellen angehalten, um die erforderliche Beschreibung akustisch wiederzugeben.
Die Erfolgskriterien sind folgenderweise durchnummeriert: Die erste Ziffer steht für das Prinzip, die zweite für die Richtlinie und die dritte für das einzelne Erfolgskriterium (Success Criterion SC). Zu jedem einzelnen Erfolgskriterium stellt das W3C eine Webseite mit Informationen zum besseren Verständnis, Beispielen und Anleitungen bereit (z.B. Understanding SC 2.1.1
).
Wer die Texte im Original lesen möchte, muss sich auf eine schwierige Lektüre gefasst machen. Selbst bei guten Englischkenntnissen und einigem Hintergrundwissen bleibt es teilweise mühsam, die Inhalte zu verstehen. Für die 2008 festgelegten Richtlinien (WCAG 2.0) gibt es eine autorisierte deutschsprachige Übersetzung. Auf zweiterblick.at werden fortlaufend nicht nur einzelne Erfolgskriterien aufgearbeitet, sondern daraus insgesamt resultierende Tipps zu einzelnen Themenbereichen (Formulare, Überschriften, Bilder, …)