Politik und digitale Barrierefreiheit
Jegliche gesellschaftliche und individuelle Entwicklung basiert auf politischen Rahmenbedingungen und damit auf Entscheidungen von politisch Verantwortlichen. Ich sammle in diesem Artikel Reflexionen zum Thema Barrierefreies Web Design explizit für politisch Verantwortliche.
Hintergrundinformationen für politische Entscheidungsprozesse sind jedoch auch für alle zivilgesellschaftlichen Bewegungen relevant. Ich hoffe, ich habe in diesem Artikel hilfreiche Argumentationsgrundlagen und Reflexionen gesammelt.
Meine Erkenntnisse und Überlegungen fasse ich im Folgenden zu einzelnen Politikbereichen in alphabetischer Reihenfolge zusammen. Ich freue mich auf Rückmeldung zur weiteren Differenzierung und natürlich auch auf Korrekturen und sachliche Kritik.
Bedeutung digitaler Barrierefreiheit für die Politik
Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern
Das Hauptargument für barrierefreie digitale Inhalte ist für politisch Verantwortliche wohl die Bürgernähe. Informationen sollten für möglichst viele technisch zugänglich und verständlich sein. Und die Bürgerzufriedenheit sollte durch die digitale Infrastruktur verbessert werden.
Unverständliche oder gar unzugängliche Informationen schaden der Zufriedenheit der BürgerInnen mit der Verwaltung. Und schlechte Erfahrungen bleiben oft nachhaltiger in Erinnerungen, als positive, zeichnet sich ein gutes Design doch oft dadurch aus, dass es gar nicht auffällt.
Teilhabemöglichkeit durch Design for All
Die große Zielsetzung von barrierefreiem Web Design ist es, möglichst allen Menschen eine Teilhabe an digitalen Informationen und Funktionalitäten zu ermöglichen. Egal, ob jemand mit der Maus, allein mit der Tastatur oder am Touch Screen arbeitet, sind Inhalte verfügbar.
Durch für alle wahrnehmbare, einfach bedienbare und gut verständliche Inhalte werden Effizienz und Zufriedenheit mit einer digitalen Infrastruktur optimiert. Beispiele: Die Strukturierung eines Dokuments oder einer Webseite führt mich intuitiv zu gesuchten Inhalten und ich komme beim Ausfüllen eines Formulars nicht ständig ins Grübeln.
Arbeitsmarktpolitik
Relevanz der Barrierefreiheit in der Arbeitsmarktpolitik
Digitale Barrierefreiheit ist im Sinne der beruflichen Chancengleichheit in folgenden Bereichen von Relevanz:
- Stellenausschreibungen müssen in barrierefreier Form, aber auch in einem barrierefreiem Kontext verfügbar sein. Dies gilt allgemein für Unternehmen, insbesondere aber für Jobvermittlungsplattformen. In Österreich macht das von Amts wegen das Arbeitsmarktservice, daneben treten aber auch private Vermittlungsagenturen in Erscheinung.
- Ist ein interner Webauftritt vorhanden (Intranet), muss dieser den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entsprechen. MitarbeiterInnen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, werden ansonsten in ihren Aufstiegschancen diskriminiert.
- Bildungsangebote müssen innerbetrieblich und überbetrieblich möglichst barrierefrei gestaltet werden, um Arbeitsplatzsicherheit und Aufstiegschancen zu wahren. (BFI, WIFI, …)
- Digitale Barrierefreiheit erhöht die Selbständigkeit und verringert damit die Abhängigkeit von persönlicher Assistenz. Diese wird oft von Angehörigen übernommen, die dadurch nicht entsprechend am Arbeitsmarkt teilhaben können.
Diskussionsbereiche in der Arbeitsmarktpolitik
Ich plädiere im beruflichen Kontext auf Grund der sozialpolitischen Relevanz und der Chancengleichheit auf eine deutliche Einforderung barrierefreier digitaler Inhalte. Förderungen an Unternehmen sollten also an Barrierefreiheit geknüpft werden und die Einhaltung von Richtlinien sollte nicht erst von Einzelpersonen eingeklagt werden müssen.
Bundesländer- und Regionalpolitik
Fakten und Themen
Bundesländer haben nur einen sehr engen rechtlichen Spielraum zur Gestaltung der digitalen Barrierefreiheit. Sie müssen sich an nationale Bestimmungen halten in denen internationalen Standards meist irgendwie schon verankert sind.
In Österreich ist die Förderung von Menschen mit Behinderungen Länderangelegenheit. In Tirol wird etwa die Individualförderung im Teilhabegesetz (THG) geregelt. Darin sind unter anderem auch Förderungen zur Finanzierung von Assistierenden Technologien und Schulungen vorgesehen.
Wir können nach meiner Erfahrung davon ausgehen, dass im privaten Bereich ein hohes Niveau an Verfügbarkeit von erforderlichen Technologien vorliegt. Weniger erfreulich sieht es bei der individuellen Kompetenz zur Beherrschung von Betriebssystemen und Anwendungen mittels Assistierender Technologien aus.
Einen politische Gestaltungsspielraum sehe ich in folgenden Bereichen:
Diskussionsbereiche
- Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit muss in der Lage sein, digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Entsprechend müssen Schulungen zur Pflege redaktioneller Inhalte auf Webseiten angeboten werden. Aber auch die Erstellung barrierefreier PDF-Dateien und damit mittelbar auch barrierefreier Word-Dokumente muss gelernt sein.
- Auf können Entwicklungen forciert werden, etwa zur Verbesserung und Erweiterung von E-Goverment Angeboten. Verwaltungsebene
- Landesbetriebe oder landesnahe Unternehmen und Einrichtungen müssen über eine angemessene digitale Barrierefreiheit verfügen. Dazu zählen etwa Verkehrs- und Energiebetriebe, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen und andere Dienstleistungsangebote, die in der Hand des Landes stehen oder von regionalen Behörden gefördert werden.
- Das Wissen über digitale Barrierefreiheit kann durch Förderungen von Weiterbildungsangeboten gesteuert werden.
- Eine Einflussnahme kann bei Kontakten politisch Verantwortlicher und von Interessensvertretungen zu Wirtschaft und Kultur im Sinne eines Lobbyings erfolgen.
Demokratiepolitik und Teilhabemöglichkeiten
Fakten und Themen
Digitale Barrierefreiheit ist eine zentrale Bedingung, um Chancen zur politischen Teilhabe zu wahren. Folgende Bereiche sollten von Parteien und zivilgesellschaftlichen Bewegungen berücksichtigt werden:
- Der Webauftritt einer politischen Initiative muss barrierefrei sein, damit sich alle an der Meinungsbildung beteiligen können.
- E-Mail Newsletter dürfen keine Barrieren bei der Wahrnehmung und Bedienung aufweisen, damit allen ein effizienter Zugang zu den Neuigkeiten geboten wird.
- Broschüren und andere Printmedien sollten alternativ in einer digital wahrnehmbaren und barrierefreien Form verfügbar sein. Eine Möglichkeit wäre ein QR-Code, der zu einer online verfügbaren barrierefreien PDF-Datei führt.
Diskussionsbereiche
Digitale Barrierefreiheit sollte eigentlich im Eigeninteresse jeglicher politischer Bewegung sein. Leider werden dahinführende Maßnahmen selten beim Einsatz der Ressourcen gewichtet.
Um dem Anliegen der Barrierefreiheit Nachdruck zu verleihen, könnten Parteienförderung und Förderungen von zivilgesellschaftlichen Initiativen an die Erfüllung von Standards der Barrierefreiheit geknüpft werden. Initiativen, die sich ausdrücklich für Chancengleichheit, Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzen, sollten jedenfalls ausreichend dotiert werden, schon alleine um das erforderliche Know How aufzubauen.
Erwachsenenbildungspolitik
Relevanz der Barrierefreiheit in der Erwachsenenbildung
Für die digitale Barrierefreiheit in der Erwachsenenbildung erachte ich vor allem folgende Bereiche als relevant:
- Die Angebotspalette ist auf einer Webseite und gegebenenfalls auch in einem E-Mail Newsletter barrierefrei wahrnehmbar und bedienbar .
- Wenn eine Anmeldung über ein Webformular erforderlich ist, verfügt das Formular über eine hinreichende Barrierefreiheit.
- Unterlagen, die bei Schulungen und Seminaren verwendet werden, sind barrierefrei auch in digitaler Form verfügbar.
Diskussionsbereiche für die Erwachsenenbildungspolitik
Erwachsenenbildungseinrichtungen sollten eigentlich schon lange ihr Angebot und Schulungsunterlagen auch in barrierefreier digitaler Form anbieten. Insbesondere im beruflichen Kontext könnten Kürzungen von Fördermitteln die Motivation erhöhen. Kleineren Trägereinrichtungen hingegen könnte durch gezielte Förderungen ein barrierefreier Auftritt erleichtert werden.
Finanzpolitik
Finanzpolitische Relevanz für alle Politikbereiche
Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit sind in allen Politiksegmenten von Relevanz, können damit doch Ausgaben in allen Bereichen sozialpolitisch und wirtschaftspolitisch optimiert werden.
Telebanking barrierefrei
Wer will bei Bankangelegenheiten auf Angehörige oder gar außerfamiliäre Persönliche Assistenz angewiesen sein? Die Frage kann sich für heute stellen, oder einen persönlichen Zeitpunkt im Alter, wenn unerwartete physische Beeinträchtigungen nun einmal kommen.
Die Privatsphäre bei der Erledigung von Bankangelegenheiten kann nur durch die Verfügbarkeit selbständiger Zugänge und Bankbewegungen gewährleistet werden. Wenn trotz motorischer oder Sinnesbeeinträchtigungen ein selbständiger Zugang zu Bankgeschäften gewünscht wird, kann dies nur durch digitale Barrierefreiheit weitest möglich gewährleistet werden.
Soweit ich höre und sehe, gibt es allenthalben noch gravierende Mängel in der Barrierefreiheit digitaler Finanzangebote. Dadurch benachteiligte Personen schreiben sich allerdings bei Bedienungsproblemen vielfach selbst die Schuld zu. Erfordern doch komplexe Webkomponenten solide Kenntnisse der technischen Begrifflichkeiten im Web und bei der Bedienung der benötigten Assistierenden Technologien.
Erkennen Menschen Mängel in der Barrierefreiheit, finden sie es meist zu mühsam, die Beseitigung der Diskriminierung einzufordern. Der Hebel dafür wäre das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das nach einem misslungenen Schlichtungsverfahren den zivilrechtlichen Weg vorsieht, der in Schadenersatzansprüchen münden würde.
Diskussionsbereiche
- Barrierefreies Telebanking sollte zum Anliegen der Finanzpolitik werden. Dieses Anliegen sollte von politisch Verantwortlichen nicht nur in Sonntagsreden unterstützt werden. Warum nicht Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit von Finanzportalen einer Bankenaufsicht zuweisen, die zur Verbesserung ein gezieltes Monitoring durchführt?
- Finanzpolitisch Verantwortliche müssen sich natürlich überlegen, was und wie aus Steuertöpfen gefördert werden sollte. Es wäre fein, wenn dabei auch Überlegungen zur Förderung digitaler Barrierefreiheit getroffen würden.
Förderungspolitik und Ausschreibungen
Fakten und Themen
Politik wird maßgeblich durch Ausgaben gesteuert. Entsprechend lassen sich Entwicklungen zur digitalen Barrierefreiheit über Steuerungsmaßnahmen bei Ausgaben beeinflussen.
Als Maßnahmen stehen rechtliche Bestimmungen und Förderungen im politischen Werkzeugkoffer zur Verfügung. Die politische Kunst besteht darin, den geeigneten Mix aus Forderungen und Förderungen zu finden.
Diskussionsbereiche
Generelle Auftragsklauseln?
Es gibt aktive Menschen in der Behindertenszene, die generell Barrierefreiheit als Voraussetzung für Förderungen und Auftragsvergaben durch die öffentliche Hand einfordern. Ich habe großes Verständnis für diese Fundamentalposition, würde jedoch zur politischen Peitsche je nach Segment ein Zuckerbrot anbieten.
Realistischerweise würde durch eine strikte Förderbindung an Barrierefreiheit zumindest kurzfristig einige Betriebe, Vereine und Einrichtungen überfordert. Ich plädiere daher für eine differenzierte Herangehensweise, die das Ziel klar im Auge behält und gleichzeitig die Ressourcen wahrnimmt und unterstützt.
Ausschreibung von digitalen Projekten
Wenn von öffentlichen Stellen digitale Projekte ausgeschrieben werden, sollte die Barrierefreiheit selbstverständlich als Vergabekriterium angeführt werden. Auf diese Weise werden Agenturen dazu gezwungen, sich entsprechendes Know How anzueignen.
Als Standard eigenen sich die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die seit 2018 in der Version WCAG 2.1 in Geltung sind. Damit die digitalen Inhalte möglichst allen verständlich und bedienbar zur Verfügung stehen, müssen zumindest die Erfolgskriterien in der Konformitätsstufe AA eingehalten werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, für bestimmte Inhalte und Zielgruppen einzelne Erfolgskriterien der strengeren Konformitätsstufe AAA (Triple A) zu berücksichtigen (Einfachere Sprache, Gebärdenvideos, …).
Klauseln im Ausschreibungstext für Webagenturen könnten daher etwa folgendermaßen formuliert werden:
- Das grafische und technische Design des neuen Webauftritts muss den Erfolgskriterien der WCAG Erfolgskriterien in der Konformitätsstufe AA entsprechen.
- Das CMS ist derart zu konfigurieren, dass redaktionelle Inhalte möglichst der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA entsprechen. (Verpflichtende Alternativattribute für Bilder, Konsistente Überschriftenhierarchie, …)
- Darüber hinaus sind Features zum Einbinden von Inhalten in einfacher Sprache und von Gebärdenvideos vorzusehen.
Gesundheitspolitik: Wahrung der Privatsphäre
Fakten und Themen
Im Gesundheitswesen geht es teilweise um sehr persönliche Informationen. Entsprechend sind ein selbständiger Zugang zu Informationen und die Wahrung des Datenschutzes Fundamente, um die herum die digitale Infrastruktur aufzubauen ist. Folgende Belange erscheinen mir dabei für die digitale Barrierefreiheit von vordringlicher Bedeutung:
- Barrierefreie Patienteninformationen auf barrierefreien Webportalen von Gesundheitseinrichtungen sind zur Wahrung der Privatsphäre unerlässlich. Wer sich Patienteninformationen von Assistenzpersonen vorlesen lassen muss, gibt damit implizit Informationen über den eigenen Gesundheitszustand weiter.
- Befunde oder eine gesamte Dokumentation sollten auf Wunsch selbstverständlich auch in barrierefreier digitaler Form übergeben werden. Mir ist klar, dass dafür erst eine Klärung der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich ist.
- Die digitale Patientendokumentation muss im Sinne einer beruflichen Chancengleichheit barrierefrei zu lesen und zu bedienen sein. MitarbeiterInnen, die auf Assistierende Technologien angewiesen sind, haben ansonsten ohne Assistenz keinen Zugriff auf die Patientenakte.
Empfehlungen für die Gesundheitspolitik
Niemand wird auf die Idee kommen, einer Krankenanstalt öffentliche Förderungen zu entziehen, wenn deren Webauftritt nicht barrierefrei ist. Allerdings kann von politisch Verantwortlichen Druck daraufhin gemacht werden, dass die Themen der digitalen Barrierefreiheit in den Gesundheitseinrichtungen von den relevanten Abteilungen für IT, Personal, Öffentlichkeitsarbeit und Recht in Angriff genommen werden und nicht an zahnlose kosmetische Abteilungen abgeschoben werden.
Kommunalpolitik
Fakten und Themen
Städte und Gemeinden müssen sich an nationale Bestimmungen halten und sollten sich an internationalen Standards orientieren. Die internationalen Bestimmungen sind mittelbar im Österreichischen Recht bereits auf verschiedenen Ebenen verankert.
Auf kommunaler Ebene muss die Barrierefreiheit der eigenen Homepage, aber auch von Kommunalbetrieben ins Auge genommen werden. Darüber hinaus müssen auch Aussendungen barrierefrei verfügbar sein.
Diskussionsbereiche
- Kommunen verfügen selten über das erforderliche Wissen zu digitaler Barrierefreiheit. Sie sollten sich daher für einschlägige Projekte vernetzen und bei Agenturen die digitale Barrierefreiheit einfordern. Dafür müssen jeweils Konzepte erstellt werden.
- Angestellte, die Inhalte erstellen, müssen in der Lage sein, digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Entsprechend müssen Schulungen zur Pflege redaktioneller Inhalte auf Webseiten angeboten werden, aber auch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dateien.
Kulturpolitik
Fakten und Themen
Wie die kulturellen Angebote selbst, umfassen auch die Themen einer barrierefreien digitalen Kultur ein breites Spektrum. Hier einige Beispiele:
- Ein Museum oder eine Ausstellung verfügen über Beschreibungen und Hintergrundinformationen zu Ausstellungsobjekten. Hintergrundinformationen zu den Ausstellungen sollten auf dem dazugehörigen Webauftritt in barrierefreier Form verfügbar sein. Entsprechende digitale Informationen zu Objekten können in der Ausstellung durch moderne Technologien verfügbar gemacht werden. (Präsentationsdesign)
- Veranstaltungshinweise auf Webseiten oder in einem E-Mail Newsletter müssen digital barrierefrei sein. Dessen sollten sich Theater und Konzertbetriebe bewusst sein.
- Es wäre spannend, digitale Barrierefreiheit selbst als Mittel der Medienkunst zu thematisieren, wie es in der Architektur die Bauphysik sein kann oder in der zeitgenössischen Musik die Akustik. Ich selbst habe dafür die Medienkunstplattform IT’S ART konzipiert, aber bislang noch nicht ausgeführt.
Diskussionsbereiche
Kulturpolitik sollte sich zunächst nicht angepasst an die Materie kreativ verhalten, sondern nüchterne Überlegungen treffen.
Etwa die Frage, inwieweit auch Kulturförderung mit Barrierefreiheit verknüpft werden sollte, kann nüchtern grob in zwei Bereiche geteilt werden.
- Große Kulturdampfer, wie Museen oder Theater sind gut beraten, ihren Auftrag nicht elitären Zielgruppen vorzubehalten. Öffentliche Förderungen könnten daher explizit an ein Design for All geknüpft werden.
- Kleinen Bühnen und KünstlerInnen im Prekariat hingegen kann selbst ein geringer Aufwand zur Erzielung der Barrierefreiheit nicht ohne explizite Zusatzförderungen abverlangt werden.
- Manche Medienkunstprojekte würden teilweise einen unverhältnismäßig hohen Einsatz zur Erzielung der Barrierefreiheit erfordern. Teilweise werden wir Abstriche machen müssen, etwa bei der Beschreibung abstrakter visueller Vorgänge.
Medienpolitik
Fakten und Themen
Digitale Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für Chancengleichheit beim Zugang zu Informationen. Folgende Informationskanäle stehen hierbei im Fokus:
- Explizit digitale Informationskanäle sind Webauftritte und E-Mail Newsletter. Auf sie sind die Erfolgskriterien der WCAG anzuwenden. Politisch zu diskutieren ist, inwieweit durch die Einhaltung der Erfolgskriterien in der Konformitätsstufe AAA auch besondere Zielgruppenbedürfnisse zu berücksichtigen sind (Sprachniveau, Gebärdenvideos , …).
- Radio und Fernsehen fallen unter die Kategorie der audiovisuellen Information. Probleme treten auf, wenn der Hörsinn oder das Sehvermögen beeinträchtigt sind. Wie können Mindeststandards umgesetzt werden und welche Maßnahmen möglicherweise darüber hinaus werden politisch gefordert? (Textuelle Alternativen oder Untertitel für Videos,... )
- Printmedien sind visuelle Medien. Damit auch Menschen, die auf Screen Reader angewiesen sind, auf Zeitungsartikel zugreifen können, müssen diese technisch sauber auch online verfügbar sein. Darüber hinaus ist es für technisch weniger versierte fein, wenn Printbeiträge auszugsweise auf Tonträgern vorgelesen werden.
Diskussionsbereiche
Die direkte Medienförderung, aber auch die Inseratenvergabe sollte möglichst rasch an die digitale Barrierefreiheit geknüpft werden. Der Webauftritt und die Online-Ausgabe einer Zeitung müssen barrierefrei werden, damit sie weiterhin öffentliche Gelder erhält.
Printmedien müssen über digital barrierefreie Alternativen verfügen. In Anlehnung an die Ö-Norm B 1600 Barrierefreies Bauen könnte hier vom Zweisinnen-Prinzip
gesprochen werden: Keine Information soll nur durch einen einzigen Sinneskanal zugänglich sein.
Rechtspolitische Verankerung digitaler Barrierefreiheit
Fakten und Themen
Von der UN Behindertenrechtskonvention über nationale Aktionspläne bis hin zu Antidiskriminierungsgesetzen lassen sich einige deutliche Maßnahmen zur Erzielung digitaler Barrierefreiheit finden. Gemeinsam ist diesen, dass diese Maßnahmen erst eingeklagt werden müssen oder als schlichte moralische Empfehlung überhaupt nicht einklagbar sind.
Nun sind rechtlich nicht einklagbare Empfehlungen in der Judikatur möglicherweise durchaus relevant. Eine fehlende Stufenkennzeichnung könnte bei Unfällen durchaus zu Schadenersatzansprüchen führen. Ähnlich könnten unverbindliche Empfehlungen bei Klagen über digitale Mängel auch als Diskriminierung gewertet werden.
Diskussionsbereiche
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Leider motivieren moralische Empfehlungen weniger zur Umsetzung als gesetzliche Bestimmungen. Solange die Beseitigung von Diskriminierung davon abhängt, dass sich einzelne Betroffene wehren, warten viele Verantwortliche erst einmal auf Klagen, bevor sie Barrierefreiheit in den Blick nehmen. Klare rechtliche Bestimmungen, die nicht erst von Einzelpersonen eingeklagt werden müssen, beschleunigen zweifellos die Verbesserung der Barrierefreiheit.
Einen spürbaren Schritt in mehr Verbindlichkeit stellen Monitoringverfahren dar, wie sie etwa für internationale Vereinbarungen, beispielsweise die UN Behindertenrechtskonvention vorgesehen sind. Die regelmäßige Überprüfung von nationalen Entwicklungen erhöht deutlich den moralischen Druck und die Aktivitäten zur Umsetzung von Gleichstellung und Barrierefreiheit.
Schulpolitik
Relevanz der Barrierefreiheit in der Schulpolitik
Digitale Barrierefreiheit ist im Sinne der Chancengleichheit für folgende Personengruppen von fundamentaler Bedeutung:
- Alle Schülerinnen und Schüler benötigen einen Zugang zu Unterrichtsmaterialien. Mittlerweile stehen Kindern mit Sehbehinderung Schulbücher vielfach auch als PDF-Dateien zur Verfügung. Übungen sind teilweise in digitalen Medien auszuführen.
- Eltern und andere Erziehungsbeauftragte sollten Kinder beim Lernen unterstützen können und Kontakt zu Lehrkräften halten. Sie sind dabei, wie ich, unter Umständen auf digitale Barrierefreiheit angewiesen.
- Es gibt auch einzelne Lehrkräfte mit Sinnesbeeinträchtigungen, die auf digitale Barrierefreiheit angewiesen sind. Meist unterrichten sie speziell Kinder mit einer entsprechenden Sinnesbehinderung.
Diskussionsbereiche der Schulpolitik
- Unterrichtsmaterialien müssen im Bedarfsfall für Kinder und Eltern in barrierefreier Form verfügbar sein. Darauf sollte ein Rechtsanspruch bestehen. Allerdings sollten auch Mittel bereit stehen, um Schulbuchverlage oder einzelne Lehrkräfte für den Mehraufwand zu entschädigen.
- Der Webauftritt einer Schule müsste natürlich so schnell wie möglich barrierefrei sein. Allerdings erhalten in der Praxis einzelne Lehrkräfte nur wenige Abschlagsstunden, um den schulischen Webauftritt zu gestalten und diese verfügen in der Regel über kein Wissen zu digitaler Barrierefreiheit. Hier könnten gezielte Fördermittel und Angebote in der Weiterbildung von Lehrkräften mittelfristig eine Verbesserung gewährleisten.
- Portale zur Information von Eltern und Kommunikation zwischen Eltern und Schule müssen barrierefrei sein. Hier sind die Betreiber dieser meist datenbankbasierten Portale in die Pflicht zu nehmen.
Sozialpolitik
Fakten und Themen
Teilhabe für Randgruppen
Zweifellos ist die Verbesserung der Barrierefreiheit von digitalen Angeboten sehr stark im Interesse von sozialen Randgruppen:
- Menschen, die auf Grund einer körperlichen Behinderung auf Assistierende Technologien angewiesen sind, kommen selbständiger im Internet zurecht.
- Menschen, die auf Grund einer Lernbehinderung oder eines Migrationshintergrunds auf leichter verständliche Sprache angewiesen sind, können mehr Inhalte verstehen.
- Berufliche Chancen werden durch eine barrierefreie und verständliche Infrastruktur gerade für Randgruppen erhöht.
Effiziente Sozialausgaben
Barrierefreies Web Design hilft, im Sozialbudget sparsam und effizient vorzugehen:
- Berufliche Chancen durch barrierefreie Informationen und Infrastruktur verringern das Risiko von Arbeitslosigkeit und behinderungsbedingter Frühpensionierung. Ausgaben für Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeitspensionenen werden auf diese Weise reduziert.
- Ein selbständiger Zugang zu Information und Kommunikationstechnologien verringert die Abhängigkeit von persönlicher Assistenz. Öffentliche Gelder für persönliche Assistenz bleiben natürlich erforderlich. Barrierefreie digitale Inhalte nützen jedoch der individuellen Privatsphäre und den öffentlichen Haushalten.
Diskussionsbereiche
- Soziale Dienstleistungseinrichtungen sollten sich eigentlich seit Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2006 bewusst sein, dass sie der Barrierefreiheit verpflichtet sind. Leider mangelt es gerade in diesem Bereich an digitaler Barrierefreiheit. Billige Agenturen und überforderte Öffentlichkeitsabteilungen haben in Bezug auf Barrierefreiheit digitale Brachen hinterlassen. Ich denke, dass hier nur durch gezielte Vernetzung und Förderung ein angemessenes Niveau erzielt werden kann.
- Menschen, die auf digitale Barrierefreiheit und Assistierende Technologien angewiesen sind, benötigen die entsprechenden Fertigkeiten, diese Technologien auch einzusetzen. Es ist daher wichtig, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auch verfügen. Da die erforderlichen Fertigkeiten vielfach nur durch sehr individuelle Schulungen vermittelt werden können, müssen entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen gewährleistet werden.
- Damit Menschen, die auf assistierende Technologien angewiesen sind, Mängel in der Barrierefreiheit auch als solche erkennen können, müssen sie über vertiefte Kenntnisse in Webtechnologien, insbesondere HTML verfügen. Ansonsten führen sie Probleme durch Barrieren unberechtigterweise auf eigene Fehler oder Unwissen in der Bedienung zurück. Entsprechend sollten einschlägige Schulungsangebote aufgebaut werden, die überwiegend auch für Menschen mit Behinderungen neue Betätigungsfelder darstellen werden.
Verkehrspolitik und Mobilität
Fakten und Themen
In der Verkehrspolitik erscheint digitale Barrierefreiheit vor allem für Öffentliche Verkehrsmittel von Relevanz. Sind doch gerade Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, auch besonders auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Folgende Informationen sind zum Verständnis zu beachten:
- Die digitale Fahrplanauskunft auf der Webseite eines Verkehrsunternehmens muss auch mit Screen Reader bedienbar sein. Die einzelnen Formularelemente müssen entsprechend technisch beschriftet sein und das Suchergebnis muss verständlich strukturiert erscheinen.
- Verkehrs-Apps für Smart Phones müssen barrierefrei sein. Solche Apps können bei entsprechender Infrastruktur Informationen des Abfahrtsmonitors wiedergeben, aber auch Informationen über einfahrende Verkehrsmittel.
- Informationen über Fahrplanänderungen oder Verspätungen müssen an Haltestellen akustisch und parallel für Schwerhörige auf Displays wiedergegeben werden.
Diskussionsbereiche
Gemessen am Förderungsvolumen für den Öffentlichen Verkehr sind Ausgaben für digitale Barrierefreiheit als Peanuts anzusehen. Der Nutzen für selbständige Mobilität und digitale Unabhängigkeit wären jedenfalls enorm.
Nach meiner Erfahrung sind sich Verkehrsunternehmen am ehesten der Unzulänglichkeiten in der Barrierefreiheit bewusst. Trotzdem dauern Prozesse zur Verbesserung der Barrierefreiheit oft sehr lange, weshalb ein gewisser Druck von Betroffenen und politischen Verantwortungsträgern nicht schadet.
Verwaltungseffizienz durch digitale Barrierefreiheit
Fakten und Themen
Online Informationen
Je klarer und verständlicher Behörden Informationen im Internet zur Verfügung stellen, desto weniger müssen von der öffentlichen Verwaltung telefonisch oder in Sprechstunden Auskünfte erteilt und Missverständnisse beseitigt werden. Die Barrierefreiheit der Informationen erweitert den Personenkreis derer, die nicht auf weitere persönliche Auskünfte angewiesen sind.
Die Qualität von Informationen lässt sich in einem Prozess zur Barrierefreiheit der Informationen deutlich verbessern. Durch Reflexionen der Strukturierung und Formulierung von Inhalten entstehen übersichtlichere und verständlichere Webseiten und Dokumente.
Eine barrierefreie und verständliche Aufarbeitung von Informationen ist überwiegend eine redaktionelle Aufgabe. Hierbei muss die Zusammenarbeit zwischen juristischen Fachkräften und der Öffentlichkeitsarbeit funktionieren.
Online Formulare
E-Goverment steht vor allem für digitale Amtswege und damit für Online-Formulare. In Österreich lassen sich auf diesem Weg schon zahlreiche Anträge stellen und Erklärungen abgeben.
Formulare sind im Bezug auf Barrierefreiheit und Useability die größte Herausforderung für das Web Design. Erfreulicherweise sind die meisten Online-Formulare, denen ich persönlich auf Behördenseiten bislang begegnet bin, schon ziemlich gut zugänglich. Noch bin ich aber auf kein Formular gestoßen, das problemlos erschien oder nicht doch noch Überlegungen zur Verständlichkeit benötigt hätte.
Eingaben in Online-Formulare lassen sich automatisch in Datenbanken einpflegen und auswerten. Auf diese Weise werden eintönige und fehleranfällige manuelle Dateneingaben in der Verwaltung ersetzt.
Das Erstellen von Online-Formularen ist natürlich eine technische Aufgabe nach Vorgaben aus den einzelnen Verwaltungsabteilungen. Allerdings sollten zum technischen Know How immer auch Useability-Überlegungen hinzukommen.
Intranet barrierefrei
Meist wird in Behörden und Firmen darauf vergessen, auch den internen Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Dies kann fatale Folgen für die Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft von MitarbeiterInnen haben.
Die inhaltliche und technische Strukturierung der Informationen sollte daher gut geplant und immer wieder optimiert werden. Das Interface zu Aktivitäten muss wahrnehmbar und bedienbar sein.
Diskussionsbereiche
- Redaktionell Verantwortliche und Befugte für die Pflege von Webinhalten müssen über Kenntnisse zur digitalen Barrierefreiheit verfügen. Die Kenntnisse müssen sich je nach Aufgabenprofil auf den barrierefreien Einsatz des Content Management Systems und darüber hinaus gegebenenfalls auf die barrierefreie Gestaltung von Word- und PDF-Dateien erstrecken.
- Für die Gewährleistung der Barrierefreiheit von Online-Formularen, wie sie im e-Goverment benötigt werden, müssen die technisch zuständigen Abteilungen über das Fachwissen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit verfügen. Da es hierbei um teilweise höchst komplexe Techniken geht, sollte eine Vernetzung von personellen Ressourcen gefördert werden.
- Wer in der Verwaltung arbeitet, muss im Bedarfsfall über eine barrierefreie Infrastruktur verfügen. Dies muss natürlich zunächst durch eine adäquate Hilfsmittelausstattung gewährleistet werden, erfordert aber auch einen barrierefreien Zugang zu Informationen und Funktionalitäten innerhalb des Verwaltungsbetriebs.
Wirtschaftspolitik
Fakten und Themen
Digitale Barrierefreiheit ist ein Thema aus der Wirtschaft und für die Wirtschaft, denken wir etwa an folgende Bereiche:
- Die digitale Standortkompetenz wird rund um ein Bewusstsein für Barrierefreiheit und Useability verbessert. Anforderungen an Suchmaschinenoptimierung (SEO) und barrierefreies Web Design überschneiden sich weithin. Digitale Angebote können auf diese Weise optimiert werden und neue Dienstleistungen können entstehen.
- E-Commerce -Angebote erreichen eine größere Zielgruppe. Handel, Verkehrsunternehmen und andere Dienstleistungsangebote können davon profitieren.
- Es gibt einige Wirtschaftstreibende mit körperlichen Behinderungen oder partiellen Lernbeeinträchtigungen. Selten hängen sie diese Tatsache an die große Glocke und vielfach ist die Beeinträchtigung auch nicht unmittelbar wahrnehmbar. Generell profitieren sie von digitaler Barrierefreiheit, die sie nicht erst einfordern müssen. Und gelegentlich entwickeln sie gerade aus ihren Beeinträchtigungen Geschäftsideen und Innovationen.
- Ein Intranet, das nicht barrierefrei ist, schadet nicht nur der Effizienz von MitarbeiterInnen und deren Zufriedenheit. Es kann auch von ausgegrenzten Personen als diskriminierender Nachteil eingeklagt werden, etwa wenn sie bei Weiterbildung oder Beförderung nicht berücksichtigt werden.
- Schon gar nicht darf in einer Stellenausschreibung eine mangelhafte digitale Infrastruktur als Auswahlkriterium gegen Menschen mit Behinderung erscheinen. Sofern nicht wirklich triftige Gründe angeführt werden können, haben Diskriminierte gute Chancen auf Schadenersatz.
Diskussionsbereiche
Es wäre natürlich theoretisch fein, wenn die Wirtschaftsförderung an Barrierefreiheit geknüpft würde. Allerdings wäre dies in der Praxis in manchen Bereichen eine Überforderung oder erschiene als unangemessene Belastung. Zudem fehlt es durchaus auch an den erforderlichen Angeboten zur Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit.
Ich plädiere daher derzeit zu einer gezielten Entwicklung des Wissens über digitale Barrierefreiheit und zu gezielten Fördermaßnahmen für entsprechende Dienstleistungen. Wer mir hierbei unterstellt, eigene kommerzielle Interessen zu verfolgen, den möchte ich auf mein umfassendes Informationsangebot auf diesem Webauftritt hinweisen, das ich bislang ohne öffentliche Förderungen bereitstelle.
Als Zielsetzung sollte die Barrierefreiheit bei Fördermaßnahmen jedenfalls schon jetzt formuliert werden. Sie dient der digitalen Standortentwicklung, der beruflichen Chancengleichheit und der Kundenzufriedenheit.
Wissenschaftspolitik
Fakten und Themen
Soweit ich es sehe, gibt es in Österreich kaum wissenschaftliche Forschung zur Barrierefreiheit, schon gar nicht zur digitalen Barrierefreiheit. Aus der universitären Lehre sind mir einzelne projektbezogene Lehrgänge bekannt. Vereinzelt mögen auch im Rahmen von Lehrveranstaltungen einschlägige Themen angesprochen werden.
Der Universitätslehrgang für barrierefreies Web Design, an dem ich 2005 bis 2007 teilnahm, wurde an der Johannes Kepler Universität auch nur einmalig angeboten. Mittlerweile finde ich auf dem Webauftritt der JKU nicht einmal mehr Infos zum Lehrgang.
Universitätsstandorte verfügen über Büros für Behindertenbeauftragte, die Studierende mit Beeinträchtigungen unter anderem auch gegenüber Lehrkräften vertreten können. Vielfach fehlen jedoch im Alltag noch die Zähne, um digitale Barrierefreiheit von Unterrichtsmaterialien oder Prüfungen für Studierende mit entsprechenden Bedürfnissen von Lehrenden einzufordern. Verweise auf Urheberrechte werden daher weiterhin herangezogen, um digitale Lehrinhalte zurückzuhalten.
Diskussionsbereiche
- Aus- und Weiterbildungsangebote zum Themenbereich Barrierefreiheit sollten auf allen Bildungsebenen von der Universität über Fachhochschulen bis hin zu möglichen neuen Lehrberufen angeboten werden. Auf Maturaniveau schienen mir in Österreich dafür mindestens zwei Standorte angemessen, um flächendeckend Know How anzureichern.
- Die Themenbereiche Barrierefreiheit und Useability sollten an technischen, juridischen und pädagogischen Fakultäten präsentiert werden. Und auch die Managementausbildungen würden in den Bereichen Zielgruppenkompetenz und Prozessmanagement von einschlägigen Seminaren profitieren.
- Da es im Wissenschaftsbetrieb derzeit vielfach noch an der erforderlichen Kompetenz mangelt, sollten erforderliche Forschungsaufträge auch an qualifizierte Interessensvertretungen, Unternehmen oder Einzelpersonen vergeben werden können.