
Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts (Accessibility Statement)
[Materialsammlung]
In einer Erklärung zur Barrierefreiheit wird der Status der Barrierefreiheit eines Webauftritts zusammengefasst. Bekannte Problembereiche werden darin neben allgemeinen Zielsetzungen und Maßnahmen zur Behebung von Problemen aufgelistet.
Diese Informationen werden auf einer prominent verlinkten Unterseite gesammelt und mit einschlägigen Kontaktmöglichkeiten verknüpft. Rechtliche Bestimmungen können darüber hinaus auch Hinweise zum Durchsetzungsverfahren oder Klagsmöglichkeiten enthalten.
Hand aufs Herz: Wer immer den eigenen Webauftritt auf Barrierefreiheit hin reflektiert, kennt auch die eigenen Schwächen.
Platzieren eines Accessibility Statements
Die Erklärung zum Status der Barrierefreiheit eines Webauftritts sollte möglichst einfach Verfügbar gemacht werden. Kann doc ein gut gemachtes Accessibility Statement im Bedarfsfall als erste Hilfe zur Orientierung über getroffene Vorkehrungen und bekannte Problembereiche sein. Auf diese Weise können Anfragen und Beschwerden durch ausreichende Metainformationen teilweise schon abgefangen werden.
Eine einfache Verfügbarkeit wird dadurch gewährleistet, dass die verfügbaren Informationen auf jeder Webseite innerhalb des Auftritts verlinkt werden. Ein geeigneter Ort dafür ist die Fußnavigation bzw. der Bereich, in dem bereits zu AGBs, Impressum und Ähnlichem verlinkt wird.
Formulieren eines Accessibility Statements
Das Accessibility Statement für einen Webauftritt sollte über ein möglichst anspruchsloses Sprachniveau verfügen.
Die folgenden Darstellungen sind jedoch auf ein Fachpublikum hin formuliert.
Minimalversion
Die Erklärung zur Barrierefreiheit eines Webauftritts kann grundsätzlich frei formuliert werden. Folgende Aussagen sollten sinngemäß vorkommen:
Wir sind bemüht, unseren Webauftritt für alle barrierefrei zu gestalten.
Dabei orientieren wir uns an den aktuellen Standards der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines WCAG).
Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit setzen wir [Methodik: Programme zur maschinellen Prüfung / Fachkräfte / Useability Tests / …] ein.
Der verortet diesen Inhalt jedenfalls in die obligatorischen Anforderungen. Ich würde ihn eher weiter unten in der Statuserklärung einreihen. EU DurchführungsbeschlussDieser Statusbericht wurde von […] erstellt. Der Evaluationsbericht befindet sich unter folgender Adresse: [Link].
Der verortet diesen Inhalt jedenfalls in die obligatorischen Anforderungen. Ich würde ihn eher weiter unten in der Statuserklärung einreihen. EU DurchführungsbeschlussUnsere Internetseiten entsprechen den Anforderungen der WCAG Konformitätsstufe AA. Das heißt, dass unsere Inhalte wahrnehmbar und bedienbar sein sollten.
Folgende Bereiche sind derzeit nicht allgemein barrierefrei: [Bereich, Art der Beeinträchtigung, Begründung, allenfalls alternativer Zugang]
Falls Sie auf weitere Probleme stoßen, teilen Sie uns das bitte auf folgende Weise mit: […].
Wir arbeiten ständig an der Verbesserung der Barrierefreiheit auf unseren Internetseiten und werden Sie daher innerhalb von fünf Werktagen bei Problemen kontaktieren.
Sie können sich bei anhaltenden Problemen auf [rechtliche Bestimmungen] berufen.
Der verortet diese Hinweise zu rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten in die obligatorischen Anforderungen. Ich würde ihn eher weiter unten in der Statuserklärung einreihen. Niemand muss sich ja selbst quälen und zu Rechtsverfahren auffordern. Für öffentliche Stellen erscheint mir aber genau dieser Hinweis zentral zur Durchsetzung der digitalen Barrierefreiheit. EU DurchführungsbeschlussDatum dieser Statuserklärung: [...].
Vorlagen und Beispiele
- W3C | Example of Minimal Accessibility Statement
- WAI Vorschlag für eine Minimalvariante einer Erklärung zur Barrierefreiheit
Idealversion
Bedeutung einer ausführlichen Erklärung
Wenn sich die Erklärung des Barrierefreiheitsstatus einmal als übliches und aussagekräftiges Werkzeug zum Verständnis eines Webauftritts durchgesetzt hat, werden detaillierte Informationen an Relevanz gewinnen. Es zahlt sich vorsorglich also schon aus, die eigenen Reflexionen und Errungenschaften zu dokumentieren.
Idealerweise wird in einer Erklärung zum Status der Barrierefreiheit auch ehrlich und offen auf Problembereiche hingewiesen. Hand aufs Herz: Je mehr die Barrierefreiheit reflektiert wird, desto mehr werden wir uns der eigenen Unzulänglichkeiten bewusst.
Allein die Reflexionen, die bei der Erstellung des Statements erforderlich sind, tragen zum individuellen Fingerabdruck im Bezug auf Barrierefreiheit hin bei.
Erläuterung besonderer Überlegungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit
Folgender Fragenkatalog kann zur Formulierung umfassender Informationen zum Status der Barrierefreiheit herangezogen werden:
- Welche Webtechnologien wurden zur Gewährleistung der Barrierefreiheit eingesetzt? (HTML , HTML5, CSS, ARIA)
- Gibt es Seitenbereiche oder Komponenten, die über die angepeilte Konformitätsstufe hinaus in barrierefreier Weise angeboten werden? (Meist dem Erfolgskriterium AAA zuzuordnen)
- Welche maschinellen Tools wurden zur Validation des Webauftritts verwendet? Gibt es dazu Links?
- Wurden externe Fachkräfte zur Gewährleistung oder Überprüfung der Barrierefreiheit eingebunden?
- Wurden Useability-Tests mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt?
- Verfügt der Webauftritt über eine anerkannte Zertifizierung zum Status der Barrierefreiheit?
- Verfügt der Webauftritt über explizite Accessibility Tools?
- Wann wurde der letzte Relaunch durchgeführt und inwieweit wurde dabei auf die Barrierefreiheit Rücksicht genommen?
- Für welche Zielgruppe wurde das Sprachniveau angepasst? (Fachpublikum / Breites Publikum / Menschen mit Lernbeeinträchtigungen)?
- Gibt es Inhalte auch alternativ in einfacher Sprache ?
- Gibt es Inhalte, die auch als Gebärdenvideos präsentiert werden?
- Welchen Zeitrahmen gibt es zur Adaptierung nicht-barrierefreier Inhalte (etwa ältere Dokumente oder PDF-Dateien)?
- Gibt es eine Hotline für Menschen mit Behinderungen, die etwa zu bestimmten Tageszeiten erreichbar ist? – Eine ideale Möglichkeit, für Sehbehinderte einen Arbeitsplatz zu definieren.
- Gibt es einen Helpdesk beim Einsatz von Assistierenden Technologien?
- ...
Erläuterung bekannter Problembereiche der Barrierefreiheit
Hier ein kleiner Beichtspiegel zur Reflexion von Problembereichen:
Es spricht nichts dagegen, diesen Bereich gleich auch als Agenda für die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit des eigenen Auftritts zu verwenden.
- Gibt es Komponenten, deren Barrieren bekannt sind? Warum wurden diese Barrieren noch nicht beseitigt und gibt es alternative Angebote und Handlungsanleitungen?
- Sind Probleme bekannt, die nicht im eigenen Einflussbereich liegen? (Fehler bei der Kombination von bestimmten Browsern mit bestimmten Assistierenden Technologien, …).
- Welche Kompromisse wurden auf Grund der gewünschten grafischen Darstellung etwa im Bezug auf Kontraste eingegangen? (Corporate Design, …).
- Gibt es bekannte Einschränkung der Barrierefreiheit auf bestimmten Endgeräten (Smart Phones, …)?
- Wird ein zielgruppenorientiertes Sprachniveau mit Fachausdrücken vorausgesetzt, das eventuell Menschen ohne entsprechende Fachkenntnisse oder Menschen mit Lernbeeinträchtigungen die Verständlichkeit erschwert?
- ...
Links zu umfassenden Accessibility Statements
- Beispiel: Status der Barrierefreiheit von zweiterblick.at
- EU Standard für öffentliche Stellen
Accessibility Statement Generator des W3C
Bedeutung des Accessibility Statement Generator
Von der Web Accessibility Initiative wurde Ende 2018 ein Tool bereitgestellt, mit dem eine Erklärung zur Barrierefreiheit generiert werden kann.
Mit Stand Dezember 2018 gibt es dafür noch keine deutschsprachige Version. Trotzdem kann mit einfachen Kenntnissen der HTML-Syntax und der englischsprachigen Terminologie schon die Grundstruktur einer Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt werden.
Links zum Accessibility Statement Generator
EU Durchführungsbeschluss 2018/1523 zu Accessibility Statements
Bedeutung des Durchführungsbeschlusses
Im Jahr 2018 wurde von der Europäischen Union ein Standard für Accessibility Statements von öffentlichen Stellen publiziert. Dieser Standard unterscheidet zwischen obligatorischen und fakultativen Erläuterungen und gibt darüber hinaus explizit und implizit sehr brauchbare Anleitungen zur Erstellung einer Statuserklärung. Dieser Standard stellt eine gute Basis für Statuserklärungen zur Barrierefreiheit auch für andere Webauftritte dar.
Der offizielle Webauftritt, auf dem diese Anleitung publiziert wird (EUR-Lex), entspricht mit Stand Dezember 2018 noch nicht den darin veröffentlichten Standards. So finde ich kein Link zu einem Accessibility Statement oder zu einschlägigen Beschwerdemöglichkeiten.
Ich habe daher am 29.12.2018 die verantwortliche Abteilung via EURLEX-HELPDESK@publications.europa.eu kontaktiert, nachdem das Kontaktformular gerade aus Sicherheitsproblemen deaktiviert war. Habe mittlerweile zumindest die persönliche Rückmeldung erhalten, dass das Problem angeschaut wird. Bin gespannt auf die weitere Entwicklung.
Allgemeine Empfehlungen und Anforderungen
Folgende Anforderungen und Empfehlungen lassen sich komprimiert dem Dokument entnehmen:
- Die Statuserklärungen sollten auf jeder Webseite des Auftritts verfügbar sein. Empfohlen wird im Anhang eine hervorgehobene Darstellung etwa im Kopf- oder Fußbereich.
- Auf mobilen Endgeräten mit kleineren Bildschirmen sollte ebenfalls eine Statuserklärung angemessen dargeboten werden. Diese kann auf jeder Seite oder prominent auf der Startseite platziert werden.
- Die Statuserklärung selbst wird barrierefrei gemäß den WCAG Richtlinien erstellt. (Artikel 2 und 3 verweisen auf EU Richtlinie 2016-2102)
- Die Formulierungen sollten möglichst allgemeinverständlich sein. Technische Fachausdrücke oder Juristensprech sollten also vermieden werden. (Fußnote xi im Anhang)
- Die Statuserklärung kann anhand einer Selbstbewertung oder Zertifizierung gemäß den WCAG-Erfolgskriterien erfolgen. (Artikel 3 Absatz 3a verweist auf EU-Richtlinie 2016-2102).
- Die Methodik der Evaluation sollte selbst in der Statuserklärung dokumentiert werden (Artikel 3 Abs. 2).
- Vertiefende Informationen, die über die obligatorischen Anforderungen an eine Statuserklärung hinausgehen, sind erlaubt (Artikel 4, Absatz 2)
- Die Statuserklärung sollte zumindest jährlich aktualisiert werden.
- Bei einem wesentlichen Relaunch sollte die Statuserklärung auf jeden Fall aktualisiert werden (Anmerkung xii).
- Es wäre fein, wenn die Angaben auch in einem maschinenlesbaren Format verfügbar gemacht würden. Mir sind dafür noch keine Standards bekannt.
Die Mustererklärung (Vorlage)
Der Anhang des Dokuments mit der Vorlage für Statuserklärung stellt eine normative Empfehlung für öffentliche Stellen dar. Ich fasse die Anforderungen und Empfehlungen hier sinngemäß zusammen:
Obligatorische Inhalte im Accessibility Statement
- Selbstverpflichtung zum Bemühen um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016-2102 für barrierefreie Inhalte und Applikationen.
- Geltungsbereich der Erklärung zur Barrierefreiheit (Webseite / Anwendung).
- Erfüllung und Nicht-Erfüllung bzw. Erfüllbarkeit der Erfolgskriterien.
- Begründung von Nicht-Erfüllbarkeit etwa auf Grund eines unverhältnismäßigen Aufwands.
- Angaben zu barrierebehafteten Bereichen, die aus den Vorschriften zur Umsetzung der Barrierefreiheit ausgenommen sind (Gescannte Handschriften aus Archiven, …).
- Methodik der Erklärung zur Barrierefreiheit (Selbstevaluation, Zertifizierung. ...)
- Methodik zur Vorbereitung der Statuserklärung (Eingesetzte Validationstools und Personalressourcen).
- Erstellungsdatum der Statuserklärung.
- Kontaktangaben zu Feedback bei Problemen.
- Angaben zum Durchsetzungsverfahren bei Problemen gemäß EU-Richtlinie 2016-2102 Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b.
Fakultative Inhalte im Accessibility Statement
- Bemühen um Umsetzung der Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus (Etwa Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA).
- Angaben zu einem Zeitrahmen für die Adaptierung nicht-barrierefreier Inhalte (etwa ältere Word-Dokumente oder PDF-Dateien).
- Formelle Bestätigung der Erklärung zur Barrierefreiheit (administrative oder politische Zertifizierung).
- Datum der Veröffentlichung der Website und/oder der mobilen Anwendung. [Wozu?]
- Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder der mobilen Anwendung nach einer wesentlichen inhaltlichen Überarbeitung. [Größerer technischer Relaunch?]
- Link zu einem Evaluationsbericht.
- Telefonhotline für Menschen mit Behinderungen.
- Helpdesk beim Einsatz Assistierende Technologien. [!]
- …