
Erfolgskriterium 2.5.5
Größe der Schaltfläche
[Materialsammlung]
Schaltflächen verfügen in der Regel über eine Mindestgröße von 44 × 44 px für die Bedienung mit der Maus oder am Touch Screen.
WCAG Kontext
Prinzip 2. Bedienbar Operable
Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedienbar sein.
Richtlinie 2.5 Eingabeverfahren
Mach es einfacher, Funktionalitäten über die Tastatur hinaus durch verschiedene Eingaben zu bedienen.
Erläuterungen zum Kontext
Strukturierende Übersetzung des Erfolgskriteriums
Die Größe des Ziels für Zeigereingaben entspricht zumindest 44 × 44 CSS Pixeln.
Ausnahmen:
- Alternative
- Die Schaltfläche steht durch einen Link oder Steuerelement mit mindestens 44 × 44 CSS Pixel auf derselben Seite zur Verfügung.
- Innerhalb einer Zeile
- Die Schaltfläche befindet sich in einem Satz oder Textblock.
- Schaltfläche aus dem Darstellungsprogramm
- Die Größe der Schaltfläche wird durch das Darstellungsprogramm festgelegt und von Autor_innen nicht verändert.
- Wesentlich
- Eine spezielle Darstellung der Schaltfläche ist unentbehrlich für die enthaltene Information.
Anmerkungen zur Übersetzung
- Der Verweis auf Ausnahmen ist im Original nicht in einem eigenen Absatz.
- Das Mal-Zeichen (×) wurde für die Flächenangabe im Original nicht verwendet.
Englischsprachiger Originaltext des Erfolgskriteriums
The size of the target for pointer inputs is at least 44 by 44 CSS pixels except when:
- Equivalent
- The target is available through an equivalent link or control on the same page that is at least 44 by 44 CSS pixels;
- Inline
- The target is in a sentence or block of text;
- User Agent Control
- The size of the target is determined by the user agent and is not modified by the author;
- Essential
- A particular presentation of the target is essential to the information being conveyed.
Zum raschen Verständnis
Ausnahmebestimmungen verstehen
Zielgruppen
- Menschen mit Beeinträchtigungen der Hände oder Finger.
- Menschen mit reduzierter Feinmotorik.
- Menschen mit verringerter Sehschärfe.
- Alle Menschen in wackeliger Umgebung, wie beispielsweise Verkehrsmitteln.
Testverfahren
Maschinelle Prüfung
Eine Prüfung mit dem W3C HTML Validator sollte vor jeglicher Veröffentlichung einer Webseite erfolgen. Dieser Validator schlägt auch an, wenn ein img
-Element über kein alt
-Attribut verfügt. Ein fehlendes alt
-Attribut bewirkt, dass ein Screen Reader zur Bildbeschreibung auf den Dateinamen aus dem src
-Attribut zurückgreift, der selten aussagekräftig genug ist.
Tools, die explizit zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit dienen, bieten darüber hinaus keine Erkenntnisse. Noch gibt es keine künstliche Intelligenz, die den Bildinhalt im Kontext erkennen könnte.
Manuelle Prüfung
- Deaktiviere im Browser die Darstellung von Bildern und prüfe, ob die angezeigten Textalternativen hinreichend zum Verständnis von Inhalt und Funktionalität beitragen.
- Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<img
und prüfe, ob der Wert imalt
-Attribut einen Sinn ergibt. - Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<alt=" "
und prüfe, ob das derart verborgene Bild tatsächlich rein dekorativ ist. - Sieh dir im Browser Bilder und Grafiken an, die mittels CSS als Hintergrundgrafik eingeblendet sind. Sind diese jeweils rein dekorativ oder ist ein Textäquivalent vorhanden, das Inhalt oder Funktionalität angemessen beschreibt?
Es empfiehlt sich, zum Vergleich die Webseite auf einem anderen Rechner oder in einem anderen Browser parallel zu öffnen.
Prüfung durch betroffene Menschen (Peer Evaluation)
Blinde Menschen sind am meisten auf Alternativtexte angewiesen. Sie sind darüber hinaus überwiegend mit mangelhaften Alternativtexten konfrontiert. Vielfach ignorieren sie deshalb grundsätzlich Bilder beim Surfen.
Blinde Menschen können jedoch auch über den größten Erfahrungsschatz bei der Formulierung von Alternativtexten verfügen. Sie sollten daher unter folgenden Voraussetzungen bei der redaktionellen Einbettung von Bildern eingebunden werden:
- Blinde Testpersonen müssen technische und redaktionelle Anforderungen an textuelle Alternativen zu Bildern kennen. Als geschulte und erfahrene Prüfungsfachkräfte können sie bei der Formulierung von Alternativtexten zur Signifikanz und Prägnanz beitragen.
- Blinde Testpersonen benötigen zur Prüfung von Alternativtexten eine sehende Assistenzperson, die beschreibt, was auf einem Bild dargestellt ist. Assistenz ist auch erforderlich, wenn ein Bild redaktionell im Kontext oder technisch in der Reihenfolge der Elemente nicht adäquat dargestellt ist.