Erfolgskriterium 2.4.10
Abschnittsüberschriften
[Materialsammlung]
Textabschnitte sind zur Strukturierung mit Überschriften zu versehen.
WCAG Kontext
Prinzip 2. Bedienbar Operable
Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedienbar sein.
Richtlinie 2.4 Navigierbar
Stelle Mechanismen bereit, die bei der Nutzung helfen zu navigieren, Inhalt zu finden und den Standort festzulegen.
Verwandte Erfolgskriterien
- 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen
- Vorhandenen Überschriften müssen den folgenden Inhalt aussagekräftig beschreiben.
Erläuterungen zum Kontext
Strukturierende Übersetzung des Erfolgskriteriums
Zur Gliederung des Inhalts werden Überschriften für Abschnitte eingesetzt.
- Der Ausdruck Überschrift wird in seiner allgemeinen Bedeutung verwendet und beinhaltet Titel und andere Verfahren, um unterschiedliche Arten von Inhalt mit einer Überschrift zu versehen.
- Dieses Erfolgskriterium zielt auf Abschnitte in Geschriebenem und nicht auf Komponenten der Benutzerschnittstelle ab.
Komponenten der Benutzerschnittstelle werden im Erfolgskriterium 4.1.2 behandelt.
Anmerkungen zur Übersetzung
- Der Satzaufbau wurde umgestellt.
- Die Anmerkungen wurden als Liste dargestellt.
Englischsprachiger Originaltext des Erfolgskriteriums
Section headings are used to organize the content.
"Heading" is used in its general sense and includes titles and other ways to add a heading to different types of content.
This success criterion covers sections within writing, not user interface components. User interface components are covered under Success Criterion 4.1.2.
Zum raschen Verständnis
Ausnahmebestimmungen verstehen
- Steuer- und Eingabeelemente
- Bei interaktiven Elementen wird nicht der Inhalt des Bildes, sondern dessen Funktionalität für die textuelle Alternative herangezogen. Dies kann bei einem Link der Titel der Zielseite und bei einem Schalter die ausgelöste Aktion sein (
Suchen
,Einloggen
, …).
Zielgruppen
- wf
- Blinde und sehbehinderte Menschen, die auf Screen Reader angewiesen sind.
- Menschen, die im Browser die Anzeige von Bildern deaktiviert haben.
- … und natürlich auch die Suchmaschinen (SEO)!
- Menschen, die auf Screen Reader angewiesen sind.
- Menschen, die mit einer Vergrößerungssoftware arbeiten.
- Menschen, die allein mit der Tastatur arbeiten.
- Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen.
- Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.
- Menschen mit Lernbeeinträchtigungen.
Testverfahren
Maschinelle Prüfung
Eine Prüfung mit dem W3C HTML Validator sollte vor jeglicher Veröffentlichung einer Webseite erfolgen. Dieser Validator schlägt auch an, wenn ein img
-Element über kein alt
-Attribut verfügt. Ein fehlendes alt
-Attribut bewirkt, dass ein Screen Reader zur Bildbeschreibung auf den Dateinamen aus dem src
-Attribut zurückgreift, der selten aussagekräftig genug ist.
Tools, die explizit zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit dienen, bieten darüber hinaus keine Erkenntnisse. Noch gibt es keine künstliche Intelligenz, die den Bildinhalt im Kontext erkennen könnte.
Manuelle Prüfung
- Deaktiviere im Browser die Darstellung von Bildern und prüfe, ob die angezeigten Textalternativen hinreichend zum Verständnis von Inhalt und Funktionalität beitragen.
- Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<img
und prüfe, ob der Wert imalt
-Attribut einen Sinn ergibt. - Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge
<alt=" "
und prüfe, ob das derart verborgene Bild tatsächlich rein dekorativ ist. - Sieh dir im Browser Bilder und Grafiken an, die mittels CSS als Hintergrundgrafik eingeblendet sind. Sind diese jeweils rein dekorativ oder ist ein Textäquivalent vorhanden, das Inhalt oder Funktionalität angemessen beschreibt?
Es empfiehlt sich, zum Vergleich die Webseite auf einem anderen Rechner oder in einem anderen Browser parallel zu öffnen.
Prüfung durch betroffene Menschen (Peer Evaluation)
Blinde Menschen sind am meisten auf Alternativtexte angewiesen. Sie sind darüber hinaus überwiegend mit mangelhaften Alternativtexten konfrontiert. Vielfach ignorieren sie deshalb grundsätzlich Bilder beim Surfen.
Blinde Menschen können jedoch auch über den größten Erfahrungsschatz bei der Formulierung von Alternativtexten verfügen. Sie sollten daher unter folgenden Voraussetzungen bei der redaktionellen Einbettung von Bildern eingebunden werden:
- Blinde Testpersonen müssen technische und redaktionelle Anforderungen an textuelle Alternativen zu Bildern kennen. Als geschulte und erfahrene Prüfungsfachkräfte können sie bei der Formulierung von Alternativtexten zur Signifikanz und Prägnanz beitragen.
- Blinde Testpersonen benötigen zur Prüfung von Alternativtexten eine sehende Assistenzperson, die beschreibt, was auf einem Bild dargestellt ist. Assistenz ist auch erforderlich, wenn ein Bild redaktionell im Kontext oder technisch in der Reihenfolge der Elemente nicht adäquat dargestellt ist.