WCAG Erfolgskriterien
WCAG 2.0 A

Erfolgskriterium 2.3.1
Dreifaches Flackern oder unter dem Schwellenwert
[Materialsammlung]

Ein Flackern oder Blitzen darf nur unter einem Schwellenwert erscheinen, um mögliche Anfälle zu vermeiden.

WCAG Kontext

Konformitätsstufe A

Prinzip 2. Bedienbar Operable

Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.3 Anfälle und körperliche Reaktionen

Gestalte Inhalte nicht auf eine Weise, die bekanntermaßen Anfälle oder körperliche Reaktionen auslöst.

Konformitätserfordernis 5: Keine Störfaktoren.

Dieses Erfolgskriterium wird innerhalb der WCAG als absoluter Störfaktor hervorgehoben. Wird es nicht erfüllt, ist für einzelne Personen der gesamte Webauftritt möglicherweise unbrauchbar.

Strukturierende Übersetzung des Erfolgskriteriums

Webseiten enthalten nichts das jemals mehr als ein dreifaches Flackern innerhalb einer Sekunde aufweist.

Ausnahme: Das Flackern erfolgt unterhalb des Schwellenwerts für allgemeines und rotes Blitzen.

Da jeglicher Inhalt, der dieses Erfolgskriterium nicht erfüllt, die Möglichkeit der Verwendung des gesamten Webauftritts beeinträchtigen kann, muss jeglicher Inhalt dieses Erfolgskriterium erfüllen (unabhängig davon, ob der Inhalt dazu dient, andere Erfolgskriterien zu erfüllen). Vergleiche Konformitätserfordernis 5: Keine Störfaktoren.

Englischsprachiger Originaltext des Erfolgskriteriums

Web pages do not contain anything that flashes more than three times in any one second period, or the flash is below the general flash and red flash thresholds.

Since any content that does not meet this success criterion can interfere with a user's ability to use the whole page, all content on the Web page (whether it is used to meet other success criteria or not) must meet this success criterion. See Conformance Requirement 5: Non-Interference

Anmerkungen zur Übersetzung

Der Verweis auf die Ausnahmen ist im Original nicht in einem eigenen Absatz.

Zum raschen Verständnis

Es ist bekannt, dass Flackern am Bildschirm bei einigen Menschen ab einer bestimmten Frequenz Anfälle auslösen kann. Diese Anfälle warden als photosensitiv bezeichnet, also als durch Lichteinwirkung ausgelöst.

Insbesondere werden flackernde Animationen mit rotem Licht als gefährdend angeführt.

Ein solches Flackern darf daher am Bildschirm nicht häufiger als dreimal pro Sekunde erfolgen, sofern es nicht unter einer Wahrnehmungsschwelle liegt. Es darf auch nie innerhalb einer längeren Animation oder einem Video auftreten.

Ausnahmebestimmungen verstehen

Die Wahrnehmungsschwelle wird aus der Größe des Elements, den Leuchtdichteunterschieden (Helligkeitsunterschieden) und den Übergängen zwischen den Helligkeitsphasen ermittelt.

Zielgruppen

Menschen, bei denen ein hochfrequentes Flackern insbesondere von kräftigen Rottönen zu Anfällen führen kann.

Tipps zum Prüfverfahren

Maschinelle Prüfung

Eine Prüfung mit dem W3C HTML Validator sollte vor jeglicher Veröffentlichung einer Webseite erfolgen. Dieser Validator schlägt auch an, wenn ein img-Element über kein alt-Attribut verfügt. Ein fehlendes alt-Attribut bewirkt, dass ein Screen Reader zur Bildbeschreibung auf den Dateinamen aus dem src-Attribut zurückgreift, der selten aussagekräftig genug ist.

Tools, die explizit zur Prüfung der digitalen Barrierefreiheit dienen, bieten darüber hinaus keine Erkenntnisse. Noch gibt es keine künstliche Intelligenz, die den Bildinhalt im Kontext erkennen könnte.

Manuelle Prüfung

  1. Deaktiviere im Browser die Darstellung von Bildern und prüfe, ob die angezeigten Textalternativen hinreichend zum Verständnis von Inhalt und Funktionalität beitragen.
  2. Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge <img und prüfe, ob der Wert im alt-Attribut einen Sinn ergibt.
  3. Suche im Quelltext nach der Zeichenfolge <alt=" " und prüfe, ob das derart verborgene Bild tatsächlich rein dekorativ ist.
  4. Sieh dir im Browser Bilder und Grafiken an, die mittels CSS als Hintergrundgrafik eingeblendet sind. Sind diese jeweils rein dekorativ oder ist ein Textäquivalent vorhanden, das Inhalt oder Funktionalität angemessen beschreibt?

Es empfiehlt sich, zum Vergleich die Webseite auf einem anderen Rechner oder in einem anderen Browser parallel zu öffnen.

Prüfung durch betroffene Menschen (Peer Evaluation)

Blinde Menschen sind am meisten auf Alternativtexte angewiesen. Sie sind darüber hinaus überwiegend mit mangelhaften Alternativtexten konfrontiert. Vielfach ignorieren sie deshalb grundsätzlich Bilder beim Surfen.

Blinde Menschen können jedoch auch über den größten Erfahrungsschatz bei der Formulierung von Alternativtexten verfügen. Sie sollten daher unter folgenden Voraussetzungen bei der redaktionellen Einbettung von Bildern eingebunden werden:

  1. Blinde Testpersonen müssen technische und redaktionelle Anforderungen an textuelle Alternativen zu Bildern kennen. Als geschulte und erfahrene Prüfungsfachkräfte können sie bei der Formulierung von Alternativtexten zur Signifikanz und Prägnanz beitragen.
  2. Blinde Testpersonen benötigen zur Prüfung von Alternativtexten eine sehende Assistenzperson, die beschreibt, was auf einem Bild dargestellt ist. Assistenz ist auch erforderlich, wenn ein Bild redaktionell im Kontext oder technisch in der Reihenfolge der Elemente nicht adäquat dargestellt ist.

Prüfung mit visueller Beeinträchtigung

Prüfung durch blinde Menschen


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